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Im Bereich Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Prävention gibt es zahlreiche gesetzliche Vorgaben, Zuständigkeiten und Angebote – aber bislang kaum neutrale Plattformen, die Unternehmen und Verantwortliche dabei unterstützen, schnell und übersichtlich passende Lösungen zu finden. Genau hier setzt unser Vergleichsportal an.
Viele Unternehmerinnen und Unternehmer, Sicherheitsbeauftragte, interne Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Personalverantwortliche in HR-Abteilungen stehen regelmäßig vor einer komplexen Herausforderung: Aus einer Vielzahl an Angeboten gilt es, diejenigen Anbieterinnen auszuwählen, die alle relevanten Anforderungen zuverlässig abdecken – von verpflichtenden arbeitsmedizinischen Vorsorgen und Elektroprüfungen über betriebsärztliche Betreuung und PSA-Beschaffung bis hin zu Resilienztrainings, Gesundheitsförderung, Brandschutzhelfer-Schulungen, Schulungen für gesetzlich vorgeschriebene Ersthelferinnen oder Seminaren zur Sicherheitskultur, aber die richtige Software oder einfach nur den Schilderanbieter.
Doch häufig fehlt eine transparente Vergleichsgrundlage: Welche Dienstleisterinnen verfügen über die nötige Qualifikation und Erfahrung? Wer arbeitet regional, wer digital oder hybrid? Welche Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben, welche freiwillig, aber sinnvoll? Und nicht zuletzt: Wo gibt es spezialisierte Anbieterinnen für bestimmte Branchen oder Risiken?
Unser Portal schafft hier Klarheit. Es bietet eine hersteller- und anbieterunabhängige Orientierungshilfe für alle, die Verantwortung für den Schutz und die Gesundheit im Unternehmen tragen. Ob PSA-Hersteller, Elektroprüf-Dienstleister, Trainerinnen für Sicherheitskultur oder Expertinnen für psychische Gefährdungsbeurteilungen – alle relevanten Anbieter*innen lassen sich gezielt nach Kriterien wie Region, Branche, Zertifizierung oder Angebotsform filtern.
Ziel ist es, Unternehmen jeder Größe dabei zu unterstützen,
Das Vergleichsportal ist somit mehr als eine Suchmaschine – es ist ein praktisches Werkzeug für Entscheider*innen, das Überblick, Zeitersparnis und Qualitätssicherung miteinander verbindet. Denn nur wer Zugang zu relevanten Informationen und bewährten Angeboten hat, kann den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Unternehmen zukunftssicher gestalten.
Der zeitliche Mindestumfang der Grundbetreuung wird in der DGUV Vorschrift 2 (Anlage 2) geregelt. Die erforderliche Betreuungszeit pro Jahr und Beschäftigtem hängt vom jeweiligen Wirtschaftszweig ab – also z. B. Baugewerbe, Verwaltung, Metallverarbeitung oder Gesundheitswesen.
Beispiel: Ein Verwaltungsunternehmen der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) hat laut DGUV Vorschrift 2 einen Betreuungswert von 0,5 Stunden pro Jahr und Beschäftigtem. Dieser Wert ist die Gesamtsumme der jährlichen Einsatzzeit – aufgeteilt zwischen Betriebsärzt*in und Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa).
Die Vorschrift schreibt vor, dass der Anteil des Betriebsarztes bzw. der Betriebsärztin nicht unter 20 % liegen darf. Daher ergibt sich bei 0,5 Stunden folgende Verteilung:
Für ein Unternehmen mit 30 Mitarbeitenden bedeutet das:
Hinweis: Einige Berufsgenossenschaften – z. B. die BGN (Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe) – verlangen zusätzlich, dass Unternehmen einen prozentualen Anteil betriebsspezifischer Betreuung einplanen. Diese ergänzt die Grundbetreuung um Maßnahmen, die sich aus besonderen betrieblichen Anforderungen ergeben (z. B. Nachtarbeit, häufig wechselnde Tätigkeiten oder besondere Gefährdungen). Wichtig: Auch die Aufteilung der Betreuungszeiten zwischen Betriebsärzt*in und Fachkraft für Arbeitssicherheit (mit dem Grundsatz „mindestens 20 % für den Betriebsarzt bzw. die Betriebsärztin“) ist nicht bei allen Berufsgenossenschaften einheitlich geregelt. Daher muss im Einzelfall geprüft werden, welche Vorgaben konkret gelten – insbesondere im Hinblick auf Branche, Gefährdungslage und individuelle Betreuungskonzepte.
Die vollständige Übersicht mit Betreuungswerten je Branche findet sich in der Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa) unterstützen bei Gefährdungsbeurteilungen, PSA-Auswahl, Unterweisungen, Begehungen und Unfallanalysen.
Betriebsärzt*innen führen arbeitsmedizinische Vorsorgen durch, beraten zum Gesundheitsschutz, zur ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung und zur betrieblichen Wiedereingliederung (BEM)
Sie tauschen sich regelmäßig zu Begehungen und Maßnahmen aus – abgestimmt auf den Bedarf des Unternehmens.
Der betriebliche Gesundheitsschutz gliedert sich in zwei zentrale Bereiche:
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Die Vorsorge ist ein fester Bestandteil der Betriebsmedizin. Sie dient dazu, Gesundheitsrisiken frühzeitig zu erkennen, präventive Maßnahmen abzuleiten und Beschäftigte auf Wunsch oder bei Gefährdungslage individuell zu begleiten. Man unterscheidet:
Diese Vorsorgen erfolgen durch Betriebsärzt*innen im Rahmen persönlicher Gespräche, Untersuchungseinheiten oder Gesundheitsberatung – auf Wunsch auch anonym und mit hoher Vertraulichkeit.
Beispiel Angebotsvorsorge – Bildschirmarbeitsplatz:
Wer regelmäßig am Bildschirm arbeitet, hat Anspruch auf eine Angebotsvorsorge gemäß Arbeitsmedizinischen Vorsorge Verordnung (ArbMedVV). Diese dient dazu, Belastungen für Augen, Muskulatur und Konzentration frühzeitig zu erkennen. Die Betriebsärzt*in prüft die Ergonomie, gibt Tipps zur Arbeitsplatzgestaltung und beurteilt ggf. die Notwendigkeit einerBildschirmarbeitsplatzbrille.
Bildschirmarbeitsplatzbrille:
Stellt sich im Rahmen der Vorsorge heraus, dass eine spezielle Sehhilfe notwendig ist, hat der oder die Beschäftigte Anspruch auf eine individuell angepasste Bildschirmarbeitsplatzbrille – finanziert durch den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin. Diese Brillen sind auf die Entfernung zwischen Auge und Bildschirm abgestimmt und unterscheiden sich von klassischen Lesebrillen.
Für die Versorgung arbeiten viele Unternehmen mit spezialisierten Optiker*innen zusammen. Im Vergleichsportal finden sich u. a. Anbieter wie Apollo oder Fielmann, die betriebliche Lösungen und Gutscheinsysteme für Bildschirmarbeitsplatzbrillen anbieten.
Gesundheitsschutz im erweiterten Sinne: BGM & BGF
Ergänzend zur Vorsorge ist es Aufgabe jedes Unternehmens, Maßnahmen zur allgemeinen Gesundheitsförderung zu ermöglichen – insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, steigender Fehlzeiten und zunehmender psychischer Belastungen.
Zum betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) zählen unter anderem:
Diese Maßnahmen gelten als freiwillig organisiert – jedoch ist rechtlich festgelegt, dass Arbeitgeber*innen sich im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht und nach dem Arbeitsschutzgesetz aktiv um den Erhalt und die Förderung der Gesundheit im Unternehmen kümmern müssen. Die konkrete Ausgestaltung ist frei wählbar – von einfachen Aktionen bis zu ganzheitlichen Programmen.
Hinweis: Bei der Planung und Umsetzung von BGM- oder BGF-Maßnahmen können Betriebsärzte aktiv unterstützen, z. B. bei der Analyse von Gesundheitsdaten oder bei Präventionskonzepten. Zudem bieten viele gesetzliche und private Krankenkassen eine Vielzahl an kostenfreien oder bezuschussten Programmen, Materialien oder Experten-Vorträgen an. Diese können über die jeweilige Krankenkasse direkt oder über entsprechende Fachabteilungen im Unternehmen (z. B. Personal, Gesundheitsmanagement) beantragt werden.
Im Portal können Unternehmen gezielt nach Anbieter*innen suchen, die bei der Umsetzung von Vorsorge, BGM und BGF unterstützen – ob durch arbeitsmedizinische Expertise, Fitnessangebote, digitale Lösungen oder Präsenzformate für Teams und Führungskräfte. So kann jedes Unternehmen ein passendes Gesundheitskonzept umsetzen – wirksam, wirtschaftlich und auf die eigene Kultur abgestimmt.
ArbMedVV; Arbeitsschutzgesetz § 3 und § 5; Sozialgesetzbuch V § 20b (Prävention in Betrieben)
Persönliche Schutzausrüstung – kurz PSA – umfasst alle Ausstattungsgegenstände, die Beschäftigte bei ihrer Tätigkeit individuell vor Gefahren für Gesundheit und Sicherheit schützen. Dazu zählen unter anderem Schutzhelme, Schutzbrillen, Sicherheitsschuhe, Warnwesten, Atemschutz, Schutzhandschuhe, Gehörschutz oder Chemikalienschutzkleidung. Auch spezielle Labor- und Schweißerschutzkleidung oder Absturzsicherungen fallen unter diesen Begriff.
PSA kommt im Rahmen des sogenannten STOP-Prinzips immer nachrangig zum Einsatz – also erst dann, wenn Gefährdungen nicht durch
Trotz ihrer „letzten Position“ im Schutzmaßnahmen-Prinzip ist PSA ein zentrales Mittel zur Gefährdungsminimierung im betrieblichen Alltag – vor allem in Bereichen, in denen Menschen dauerhaft in Kontakt mit mechanischen, chemischen, elektrischen oder thermischen Risiken stehen.
Die Verantwortung für Auswahl, Bereitstellung, Instandhaltung und Austausch der PSA liegt beim Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin. Mitarbeitende müssen in die Verwendung eingewiesen werden und dürfen keine PSA auf eigene Kosten beschaffen. Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich in der PSA-Benutzungsverordnung sowie der DGUV Vorschrift 1.
PSA-Klassen
PSA wird je nach Risiko in drei Schutzklassen eingeteilt:
Persönlicher Bezug – mehr Akzeptanz, mehr Wirkung
Die Erfahrung zeigt: Individuell zugeordnete Schutzausrüstung wird deutlich zuverlässiger getragen als standardisierte Ausrüstung, die im Umlauf ist oder unter mehreren geteilt wird. Wenn Mitarbeitende ihre „eigene“ Brille, Schuhe oder Jacke erhalten, steigt das Sicherheitsbewusstsein und die Akzeptanz – was sich positiv auf den tatsächlichen Schutz und die Arbeitszufriedenheit auswirkt.
Im Vergleichsportal können Unternehmen gezielt nach Anbietern für PSA suchen – je nach Branche, Einsatzbereich und Schutzklasse. Ob Sicherheitsschuhe für die Logistik, Chemikalienschutz für das Labor oder Zubehör für die Baustelle: Die Auswahl lässt sich nach Kategorien, Regionen und Produkttypen filtern. Es werden sowohl Fachhändler mit Beratung als auch Lieferanten mit digitalem Bestellsystem gelistet – inklusive Anbieter, die individuelle Lösungen wie Namenskennzeichnung, Anpassung oder Serienausstattung ermöglichen.
Die Investition in Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und eine tragfähige Sicherheitskultur lässt sich auf unterschiedliche Weise gestalten – abhängig von Unternehmensgröße, Branche, Gefährdungslage und dem gewählten Betreuungskonzept.
Unterschiedliche Abrechnungsmodelle
Ein häufiger Punkt, der Unternehmer beschäftigt, ist die Frage:
Welches Abrechnungsmodell passt am besten zu meinem Betrieb?
Hierzu lässt sich keine pauschale Empfehlung aussprechen. Die Wahl des passenden Modells hängt stark von den individuellen Bedürfnissen, der Betriebsstruktur und dem gewünschten Leistungsumfang ab. In der Praxis haben sich z. B. folgende Modelle etabliert:
Pauschalmodelle (Jahres- oder Monatspauschale)
Modul- oder Paketlösungen
Wichtig: Welche Variante am besten passt, sollte individuell zwischen Unternehmer und potenziellem Anbieter geklärt werden. Jedes Modell hat Vor- und Nachteile, die sich je nach Unternehmensrealität unterschiedlich auswirken.
Zusätzliche Kostenbestandteile
Je nach Anbieter können zusätzliche Kosten entstehen, etwa für:
Unterschiede im Leistungsprofil
Im Vergleichsportal ist erkennbar,
So kann jede Organisation den richtigen Partner auswählen – transparent, anbieterunabhängig und nach objektiven Kriterien filterbar.
Ein ausführliches Vorgespräch zur Bedarfsklärung und Angebotsgestaltung ist empfehlenswert, um Erwartungen und Verantwortlichkeiten frühzeitig abzustimmen.
Investition mit Wirkung
Auch wenn Maßnahmen im Bereich Arbeitssicherheit, Vorsorge und Gesundheitskultur zunächst mit Kosten verbunden sind, entsteht daraus in der Regel ein positiver Rückfluss:
Unterm Strich ist die Investition in Sicherheit und Gesundheitsschutz daher nicht nur eine rechtliche Pflicht, sondern auch eine wirtschaftlich sinnvolle Entscheidung – die sich oft vielfach bezahlt macht.
Arbeits- und Gesundheitsschutz ist ein dynamischer Prozess, der sich in sieben klar definierten Schritten vollzieht – nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaften. Das Vergleichsportal unterstützt dabei, passende Anbieter für jeden Schritt zu finden – analog, digital oder kombiniert:
Ergänzung zur digitalen Betreuung
Ein Teil dieser Schritte (bis zu 30–50 %) kann digital erfolgen – z. B. durch Video-Begehungen, Online-Workshops oder unterstützende Software. Im Vergleichsportal ist ersichtlich, welche Anbieter rein digital, vor Ort oder hybrid arbeiten.
Eine verlässliche Sicherheitskultur entsteht, wenn alle Beteiligten – vom Management bis zur operativen Ebene – ein gemeinsames Verständnis von Verantwortung und Prävention entwickeln. Dabei geht es nicht allein um die Einhaltung von Regeln, sondern um Haltung, Beteiligung und Vorbildwirkung im Alltag.
Im Bereich der Sicherheitskultur arbeiten viele Trainerinnen und Beraterinnen mit unterschiedlichen Schwerpunkten – darunter beispielsweise Wandelwerker Consulting, Holger Schumacher, Ralf Klein, Donato Moro und Ralph Noël. Sie begleiten Unternehmen mit Seminaren, Coachings oder Impulsvorträgen zu Themen wie Führung in der Sicherheit, psychologische Sicherheit, Kommunikation im Team oder Verhalten im Gefahrfall.
Im Vergleichsportal können verschiedene Anbieter recherchiert werden, die Präsenzformate, Online-Angebote oder hybride Schulungskonzepte anbieten. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Unternehmen einen einzelnen Vortrag plant oder eine kontinuierliche Begleitung wünscht – es lassen sich passende Angebote für unterschiedlichste Anforderungen und Branchen finden.
Ergänzende Schulungen
Darüber hinaus listet das Portal auch standardisierte Schulungen, die Bestandteil eines funktionierenden Arbeitsschutzsystems sind:
Das Vergleichsportal zeigt transparent, welche Schulungen regional, bundesweit, digital oder als Inhouse-Angebot verfügbar sind.
Regelmäßige Elektroprüfungen sorgen für technische Sicherheit – und geben Beschäftigten ein gutes Gefühl, weil ihr Arbeitsumfeld zuverlässig funktioniert.
Beispiele: Notebook-Netzteil, Monitor, Bohrmaschine, Verlängerungskabel.
Prüfintervalle:
Beispiele: Steckdosenleisten im Möbelkanal, Verteiler-/Schaltschränke, fest installierte Maschinen.
Prüfintervalle:
Im Portal ist auf einen Blick erkennbar,
So findet jedes Unternehmen die passende Lösung – ob einmaliger Prüfservice, langfristige Betreuung oder Komplettangebot inkl. Reparatur.
Rechtsgrundlage: DGUV Vorschrift 3 §5; DIN VDE 0701-0702; TRBS 1201.
Auch im Bereich Arbeitsschutz, Gesundheitsmanagement und Prävention gewinnt die digitale Unterstützung zunehmend an Bedeutung. Viele Unternehmen setzen mittlerweile auf spezialisierte Softwarelösungen, um gesetzliche Pflichten effizient zu erfüllen, interne Abläufe zu strukturieren und die Dokumentation rechtssicher zu gestalten. Im Vergleichsportal können deshalb auch Softwareanbieter recherchiert werden, die digitale Werkzeuge für Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, PSA-Verwaltung, arbeitsmedizinische Vorsorgen, Unfallmeldungen oder das gesamte Compliance-Management zur Verfügung stellen.
Solche Plattformen unterstützen Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzt*innen, Sicherheitsbeauftragte oder HR-Verantwortliche dabei, alle relevanten Prozesse übersichtlich und revisionssicher abzubilden – häufig inklusive Vorlagen, Erinnerungsfunktionen und Schnittstellen zu bestehenden HR- oder Zeiterfassungssystemen. Anbieter wie Quentic, SamDoc, Themis oder Quantics stehen exemplarisch für ein wachsendes Marktsegment, das sowohl modulare Lösungen für große Organisationen als auch einfache Tools für kleinere Betriebe bereithält.
Im Vergleichsportal können Interessierte gezielt nach passenden Softwarelösungen filtern – zum Beispiel nach Einsatzbereich, Betriebsgröße, Integrationsfähigkeit oder Digitalisierungsgrad (vor Ort, cloudbasiert oder hybrid). So lässt sich eine Lösung finden, die nicht nur rechtlichen Vorgaben entspricht, sondern auch zu den individuellen Strukturen und Prozessen im Unternehmen passt – unabhängig, anbieterneutral und praxisnah.
Neben der organisatorischen und personellen Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen spielt auch die passende Ausstattung eine zentrale Rolle für ein sicheres und regelkonformes Arbeitsumfeld. Im Vergleichsportal lassen sich daher auch Anbieter*innen finden, die ergänzende Produkte und Dienstleistungen rund um Arbeitssicherheit, Brandschutz und betriebliche Sicherheitstechnik bereitstellen. Dazu gehören unter anderem Unternehmen, die Sicherheitsschilder, Warnhinweise, Flucht- und Rettungspläne oder individuelle Aufkleber nach Norm herstellen – ebenso wie Anbieter von Erste-Hilfe-Kästen, Verbandmaterial, Notfallkoffern oder Informationsplakaten zur Ersten Hilfe, Reanimation oder zum Verhalten im Brandfall.
Auch die Ausstattung und regelmäßige Wartung von Feuerlöschern, Brandschutztüren und Rauchmeldern fällt in diesen Bereich – ebenso wie Dienstleistungen zur Prüfung von Fahrstühlen, Rolltoren oder Notbeleuchtung. Darüber hinaus können im Portal auch Anbieter für die Ausstattung mit automatisierten externen Defibrillatoren (AED), EVAK-Chairs, Sicherheitstragen oder weiteren Notfall- und Rettungssystemen recherchiert werden – inklusive Wartung und Schulung im Einsatzfall. Viele dieser Prüf- und Wartungsmaßnahmen sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen regelmäßig dokumentiert werden. Das Portal bietet eine Orientierungshilfe, welche Dienstleister*innen diese Aufgaben regional oder bundesweit übernehmen – inklusive Informationen zu branchenspezifischen Anforderungen, Intervallen und Kombi-Angeboten (z. B. Feuerlöscherwartung + Brandschutzunterweisung).
Durch diese Erweiterung bietet das Vergleichsportal nicht nur Unterstützung bei der Auswahl medizinischer oder sicherheitstechnischer Fachkräfte, sondern deckt auch den oft unterschätzten Bereich der praktischen Sicherheitsausstattung und technischen Betriebssicherheit ab – ein wichtiger Baustein für wirksamen und ganzheitlich gedachten Arbeitsschutz.
Pflicht:
Hilfreich, aber nicht zwingend vorgeschrieben:
Pflicht:
Hilfreich (aber nicht gesetzlich verpflichtend):